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Ausschüsse & Organe im Turnverband Köln

Jugendausschuss

Stand: 7. Januar 2020

Ansprechpartnerin: Gudrun Goldau

Vorstandsmitglied für allgemeine Jugendarbeit: Fabian Ebner

Jugendvertreterin des Fachausschusses Trampolinturnen: Katharina Brescht

Fachausschüsse

Gerätturnen männlich

Fachwart: Moritz Keller

Wettkampfwesen: Moritz Keller

Kampfrichterwesen: Lutz Reiche

Gerätturnen weiblich

Fachwartin: Anja Wollenschein

Wettkampfwesen: Anja Wollenschein

Kampfrichterwesen: Alexandra Kreuser-Scholz, Sarah Schütte, Jule Bausch

Trampolinturnen

Fachwartin: Gudrun Goldau

Wettkampfwesen: Sonja Reichmann

Kampfrichterwesen: Matthias Oly

Jugendwartin: Katharina Bresch

Lehrwartin: Natascha Daniel

Öffentlichkeitsarbeit: Susan Straubel

Korfball

Fachwart: Fabian Rodenbach

Prellball

Fachwart: Michael Besser

Rechts- & Ehrenrat

Stand: 2024

Vorsitzender: Jörg Borning

Mitglieder:

Harald Dudzus

Joachim Heister

Detlef Kliemsch

Gisela Palm

Friedhelm Schlüter

Brigitte Schneider-Schwarz

Bereichsausschuss Sport

Verbandsvorsitzender: Dr. Bernd Pugell

Vorsitzender Sport: Klaus Hoffmann

Vorsitzender Verwaltung: NN

Vorsitzender Finanzen: Josef Hemrich

Fachwart Gerätturnen männlich: Moritz Keller

Fachwart Kampfrichterwesen Gerätturnen männlich: NN

Fachwartin Gerätturnen weiblich: Anja Wollenschein

Fachwartin Kampfrichterwesen Geräturnen weiblich: Alexandra Kreuser-Scholz, Sarah Schütte und Jule Bausch

Fachwartin Trampolinturnen: Gudrun Goldau

Fachwart Kampfrichterwesen Trampolinturnen: Matthias Oly

Fachwart Korfball: Fabian Rodenbach

Fachwart Prellball: Michael Besser

Verbandstag / Mitgliederversammlung

  1. Der Verbandstag ist das oberste Organ des TVB KÖLN. siehe § 9 der Satzung

  2. Jedes zweite Jahr -innerhalb der ersten vier Monate des laufenden Kalenderjahres- findet der Verbandstag statt. Der Verbandstag wird durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende einberufen. Die Leitung des Verbandstages obliegt dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden. Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung durch einen / einer der stellvertretenden Vorsitzenden.

  3. Die Einladungen zum Verbandstag sind schriftlich, spätestens vier Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Tagungsortes, den Stimmberechtigten zuzusenden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor dem Verbandstag schriftlich dem Verbandsvorsitzenden vorliegen.