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Ausschüsse & Organe im Turnverband Köln

Jugendausschuss

Stand: 7. Januar 2020

Ansprechpartnerin: Gudrun Goldau

Vorstandsmitglied für allgemeine Jugendarbeit: Fabian Ebner

Jugendvertreterin des Fachausschusses Trampolinturnen: Katharina Brescht

Fachausschüsse

Geräteturnen männlich

Koordinator: Moritz Keller

Wettkampfwesen: Moritz Keller

Kampfrichterwesen: Lutz Reiche

Geräteturnen weiblich

Fachwartinnen: Anja Wollenschein und Caroline Münster

Wettkampfwesen: Anja Wollenschein und Caroline Münster

Kampfrichterwesen: Alexandra Kreuser-Scholz, Sarah Schütte, Jule Bausch und Shirin Gaef

Trampolinturnen

Fachwartin: Gudrun Goldau

Wettkampfwesen: Sonja Reichmann

Jugendwartin: Katharina Bresch

Kampfrichterwart: Matthias Oly

Lehrwartin: Natascha Daniel

Öffentlichkeitsarbeit: Linnéa Djurberg

Korfball

Fachwart: Fabian Rodenbach

Prellball

Fachwart/in: Michael Besser

Rechts- & Ehrenrat

Stand: 2021

Vorsitzender: Jörg Borning

Mitglieder:

Harald Dudzus

Joachim Heister

Detlef Kliemsch

Gisela Palm

Friedhelm Schlüter

Brigitte Schneider-Schwarz

Bereichsausschuss Sport

Vorsitzender Sport: Klaus Hoffmann

Verbandsvorsitzender: Peter Schiffmann

Vorsitzender Verwaltung: Thoams Montañés

Vorsitzender Finanzen: Josef Hemrich

Fachwart  Gerätturnen männlich: Moritz Keller

Fachwart Kampfrichterwesen Gerätturnen männlich: Lutz Reiche

Fachwartin Gerätturnen weiblich: Anja Wollenschein und Caroline Münster

Fachwartin Kampfrichterwesen Geräturnen weiblich: Alexandra Kreuser-Scholz, Sarah Schütte und Jule Bausch

Fachwartin Trampolinturnen: Gudrun Goldau

Fachwart Kampfrichterwesen Trampolinturnen: Matthias Oly

Fachwart Korfball: Fabian Rodenbach

Fachwart Prellball: Michael Besser

Verbandstag / Mitgliederversammlung

  1. Der Verbandstag ist das oberste Organ des TVB KÖLN. siehe § 9 der Satzung

  2. Jedes zweite Jahr -innerhalb der ersten vier Monate des laufenden Kalenderjahres- findet der Verbandstag statt. Der Verbandstag wird durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende einberufen. Die Leitung des Verbandstages obliegt dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden. Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung durch einen / einer der stellvertretenden Vorsitzenden.

  3. Die Einladungen zum Verbandstag sind schriftlich, spätestens vier Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Tagungsortes, den Stimmberechtigten zuzusenden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor dem Verbandstag schriftlich dem Verbandsvorsitzenden vorliegen.